Welche Möglichkeiten haben Sie – und was bedeutet das für Sie?
Wer eine Psychotherapie, psychologische Diagnostik oder Beratung sucht, hat meist viele Fragen. Eine davon lautet: Wer bezahlt die Behandlung?
Doch es gibt noch weitere Unterschiede. Muss Ihre Krankenversicherung einer Behandlung erst zustimmen? Welche Informationen erhält sie? Und wie frei lässt sich die Behandlung gestalten?
Wir möchten, dass Sie Ihre Möglichkeiten kennen und gut informiert entscheiden können.
Kosten & Kostenübernahme
Was ist Ihnen besonders wichtig?
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Wer trägt die Kosten?
Eine medizinisch notwendige Psychotherapie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung finanziert werden. Ebenso kann sie natürlich auch selbst bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Kostenträger wie beispielsweise Unfallversicherung oder Heilfürsorge. Daneben gibt es privat vereinbarte Leistungen, beispielweise Paartherapie oder Coaching. Welche Finanzierung infrage kommt, hängt von der konkreten Leistung ab.
Wie kann Ihre Behandlung finanziert werden?
Je nach Leistung und persönlicher Versicherungssituation kommen unterschiedliche Finanzierungswege infrage. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen und Besonderheiten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Kostenübernahme für medizinisch notwendige psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das kann dafür sprechen
- Keine eigenen Behandlungskosten für gedeckte Leistungen.
- Gesetzlich geregelter Leistungsanspruch.
Das sollten Sie wissen
- Für bestimmte Behandlungen sind Anträge erforderlich.
- Behandlungsumfang und Verlängerungen unterliegen festgelegten Bewilligungsregelungen und -begrenzungen.
- Ab 2027 wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch das Beitragsstabilisierungsgesetz weitgehend budgetiert. Diese von Politik und Krankenkassen vorangetriebene Neuregelung schränkt die Möglichkeiten unserer Praxis ein, gesetzlich Versicherte zu versorgen. Das bedeutet: Obwohl wir über die fachlichen und personellen Kapazitäten verfügen und gerne mehr Menschen behandeln würden, können wir künftig weniger gesetzlich Versicherten einen Therapieplatz anbieten.
- Abrechnungs- und Diagnosedaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übermittelt.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Erstattung richtet sich nach Ihren individuellen Versicherungs- und Beihilfebedingungen.
Das kann dafür sprechen
- Je nach Tarif vollständige oder teilweise Kostenübernahme.
- Die Honorare für psychotherapeutische Privatleistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Individuelle Vereinbarung der Behandlung.
- Unsere privat finanzierten Behandlungskapazitäten unterliegen nicht der GKV-Honorarbudgetierung.
Das sollten Sie wissen
- Erstattung, Leistungsumfang und mögliche Genehmigungen sind tarifabhängig.
- Eigenanteile oder Erstattungsdifferenzen sind möglich.
- Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich direkt an Sie.
Selbstzahlung
Sie übernehmen die Kosten einer individuell vereinbarten Leistung selbst – unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung.
Das kann dafür sprechen
- Ohne Erstattungsantrag erfolgt keine reguläre Abrechnung oder Übermittlung von Behandlungsdaten oder Diagnosen an Ihre Krankenversicherung.
- Keine vorherige Kostengenehmigung durch eine Krankenversicherung erforderlich.
- Individuell vereinbarbare Angebote, auch außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs.
- Die Honorare für psychotherapeutische Privatleistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Unsere privat finanzierten Behandlungskapazitäten unterliegen nicht der GKV-Honorarbudgetierung.
Das sollten Sie wissen
- Sie tragen die Behandlungskosten selbst.
- Die Behandlung wird weiterhin fachgerecht dokumentiert; gesetzliche Auskunftspflichten bleiben bestehen.
- Für gesetzlich Versicherte gelten bei regulären Kassenleistungen besondere rechtliche Voraussetzungen. Wir dürfen Sie nicht dazu bewegen, eine zustehende Kassenleistung privat zu bezahlen. Der Wunsch nach einer Selbstzahlerbehandlung muss ausdrücklich von Ihnen selbst ausgehen; auch dann müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Kostenträger
Für bestimmte Personengruppen und besondere Behandlungssituationen können weitere Kostenträger zuständig sein. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit diesen zusammen. Dazu gehören beispielsweise Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen, Heilfürsorgeträger sowie zuständige Stellen der Sozialen Entschädigung.
Das kann dafür sprechen
- Bei entsprechendem Anspruch ist eine Kostenübernahme möglich.
- Teilweise bestehen besondere Versorgungswege.
- Je nach Kostenträger können zusätzliche Leistungen finanziert werden.
Das sollten Sie wissen
- Zuständigkeit und Anspruch müssen individuell geprüft werden.
- Gegebenenfalls ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
- Leistungsumfang und Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich.
Was bedeutet die Finanzierung konkret für Ihre Behandlung?
DIE UNTERSCHIEDE VERSTEHEN
Nicht nur die Kosten unterscheiden sich. Auch die Abrechnung, erforderliche Genehmigungen und die Gestaltung einer Behandlung können eine Rolle spielen. Wir erklären Ihnen, welche Unterschiede wichtig sind.
Kosten & Erstattung
Gesetzliche Krankenversicherung: Eine medizinisch notwendige Psychotherapie kann im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Behandlungskosten in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Beihilfebedingungen.
Selbstzahlung: Privat vereinbarte Leistungen werden selbst finanziert. Dafür ist keine Kostenübernahme durch eine Versicherung erforderlich. Welche Leistungen privat vereinbart werden können, hängt von der jeweiligen Behandlung und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Behandlungsbeginn und Genehmigungen
Wann eine Behandlung beginnen kann, hängt zunächst davon ab, wann ein geeigneter Therapieplatz verfügbar ist. Je nach Finanzierung und Behandlungsform unterscheiden sich jedoch die erforderlichen Formalitäten.
Gesetzliche Krankenversicherung: Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse stattfinden. Für eine anschließende Richtlinienpsychotherapie können Antrags- und Genehmigungsverfahren erforderlich sein.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: Je nach Tarif und Beihilferegelung kann vor Beginn oder Fortsetzung bestimmter Behandlungen eine Kostenklärung oder Genehmigung notwendig sein.
Selbstzahlung: Bei privat vereinbarten Leistungen ist keine Kostengenehmigung durch eine Krankenversicherung erforderlich. Die Behandlung kann nach fachlicher Klärung und entsprechender Vereinbarung beginnen, sobald ein geeigneter Termin verfügbar ist.
Diskretion und Versicherungsdaten
Eine psychotherapeutische Behandlung unterliegt unabhängig von ihrer Finanzierung der beruflichen Schweigepflicht. Unterschiede bestehen jedoch darin, welche Informationen im Rahmen der Abrechnung an Versicherungen übermittelt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung: Bei der Abrechnung werden bestimmte Behandlungs- und Diagnosedaten über die Kassenärztliche Vereinigung an die Krankenkasse übermittelt.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: Werden Rechnungen zur Erstattung eingereicht, erhalten die zuständigen Stellen die dafür erforderlichen Informationen, beispielsweise zu abgerechneten Leistungen und Diagnosen.
Selbstzahlung: Wenn Sie eine privat vereinbarte Leistung vollständig selbst finanzieren und keine Erstattung beantragen, erfolgt hierfür keine Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung. Die Behandlung wird selbstverständlich weiterhin fachgerecht dokumentiert. Auch mögliche spätere Auskunftspflichten, beispielsweise bei Versicherungsanträgen, bleiben davon unberührt.
Individuelle Gestaltung der Behandlung
Jede psychotherapeutische Behandlung orientiert sich an den persönlichen Anliegen, den therapeutischen Zielen und den fachlichen Erfordernissen. Je nach Finanzierungsweg können sich jedoch Unterschiede im Leistungsumfang und in den formalen Rahmenbedingungen ergeben.
Gesetzliche Krankenversicherung: Die Behandlung erfolgt innerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs und der geltenden psychotherapeutischen Richtlinien. Innerhalb dieses Rahmens kann die Therapie individuell gestaltet werden.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: Die Behandlung wird individuell vereinbart. Welche Leistungen erstattungsfähig sind, hängt von den jeweiligen Versicherungs- und Beihilfebedingungen ab.
Selbstzahlung: Privat finanzierte Leistungen können auch Angebote umfassen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören – beispielsweise Paartherapie, Coaching oder bestimmte diagnostische Leistungen. Umfang und Gestaltung werden individuell und fachlich sinnvoll vereinbart.
UNSERE LEISTUNGEN
Welches Angebot passt zu Ihrem Anliegen?
Psychotherapie
Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Erwachsene. Individuell, wissenschaftlich fundiert und orientiert an Ihren persönlichen Zielen.
ADHS-Diagnostik
Strukturierte und differenzierte diagnostische Abklärung bei Verdacht auf ADHS im Erwachsenenalter.
Paartherapie
Beziehungsmuster besser verstehen, Kommunikation stärken und gemeinsam neue Perspektiven entwickeln.
Coaching & Beratung
Professionelle Begleitung bei persönlichen und beruflichen Herausforderungen, Entscheidungen und Veränderungsprozessen.
Berichte, Gutachten & Stellungnahmen
Psychotherapeutische Befundberichte, fachliche Stellungnahmen und Begutachtungen für unterschiedliche Fragestellungen.
Therapeutisches Boxen & Klettern
Körper- und erlebnisorientierte Angebote, die Selbstwahrnehmung, Selbstwirksamkeit und neue therapeutische Erfahrungen fördern.
Gut zu wissen: Ihre Finanzierungsmöglichkeiten
KOSTENÜBERNAHME IM DETAIL
Jede Finanzierungsmöglichkeit hat eigene Voraussetzungen und Abläufe. Hier finden Sie weiterführende Informationen, die Ihnen bei der Orientierung helfen.
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Medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie gehört bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlung erfolgt dann grundsätzlich ohne eigene Behandlungskosten.
Wie läuft die Kostenübernahme ab?
Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse stattfinden. Für eine anschließende Richtlinienpsychotherapie können – abhängig von der Behandlungsform – weitere Antrags- und Genehmigungsschritte erforderlich sein.
Was ist bei der Selbstzahlung zu beachten?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die ihnen zustehenden Kassenleistungen. Eine privat finanzierte Psychotherapie anstelle einer regulär verfügbaren Kassenleistung kann deshalb nicht beliebig vereinbart werden. Hierfür gelten besondere rechtliche Voraussetzungen.
Gerne informieren wir Sie darüber, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
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Die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie richtet sich nach den Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften.
Was sollten Sie vorab klären?
Je nach Tarif können sich Unterschiede beim erstattungsfähigen Stundenumfang, bei den Honorarsätzen, bei möglichen Eigenanteilen und bei erforderlichen Genehmigungen ergeben.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Beginn einer längerfristigen Behandlung die individuellen Erstattungsbedingungen zu prüfen.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese können Sie entsprechend Ihren Versicherungsbedingungen zur Erstattung einreichen. Vertragspartner für die Behandlung und zur Zahlung verpflichtet bleiben grundsätzlich Sie selbst, unabhängig von der tatsächlichen Erstattung durch Ihre Versicherung.
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Einige unserer Angebote werden unabhängig von einer Krankenversicherung privat vereinbart und finanziert. Dazu gehören insbesondere Paartherapie, Coaching und therapeutisches Boxen.
Auch andere Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen privat vereinbart werden.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Vor Beginn einer kostenpflichtigen Leistung informieren wir Sie über das Honorar und die vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und unserer Praxis.
Welche Rolle spielt die Krankenversicherung?
Wenn Sie eine Leistung vollständig selbst finanzieren und keine Erstattung beantragen, erfolgt hierfür keine Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung. Unsere berufsrechtlichen Dokumentationspflichten bleiben selbstverständlich bestehen.
Wichtig für gesetzlich Versicherte: Für die private Finanzierung von Psychotherapie, die grundsätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, gelten besondere gesetzliche und vertragliche Regelungen. Eine Selbstzahlung ist nicht allein deshalb möglich, weil kein zeitnaher Kassenplatz verfügbar ist.
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Neben gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kostenträger für psychotherapeutische oder diagnostische Leistungen zuständig sein.
Dazu können beispielsweise besondere Heilfürsorgesysteme, gesetzliche Unfallversicherungsträger oder andere öffentliche Stellen gehören.
Was ist dabei wichtig?
Die Zuständigkeit und der Umfang einer möglichen Kostenübernahme hängen vom jeweiligen Kostenträger, der konkreten Leistung und den individuellen Voraussetzungen ab.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage mit, welcher Kostenträger gegebenenfalls infrage kommt und ob bereits eine Kostenübernahmeerklärung oder ein konkreter Auftrag vorliegt.
Wir prüfen dann, ob wir die gewünschte Leistung im entsprechenden Rahmen anbieten können.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder deren Finanzierung?
Ob Psychotherapie, Diagnostik oder eines unserer weiteren Angebote – über unsere Anfrageseite können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen.
Termine & AnfrageWir freuen uns auf Ihre Nachricht.